Abmahnungen treffen als „leichte Beute“ eher die Klein- und Kleinstunternehmer.
Das darf ich hier so mit meiner Erfahrung ganz klar in meiner Meinungsfreiheit so notieren; und muß das tatsächlich zudem noch mit Erfahrung unterstreichen.
Kleinstunternehmer bleiben ein leichtes Ziel für teils fragwürdige Abmahnungen.
Nervige Abmahnungen von Anwälten treffen überproportional gerade Klein-/und Kleinstunternehmen besonders im Online-Handel wegen Verstößen in der Impressumspflicht, Preisangaben, fehlende AGB-Anpassung usw.
Gerade dieses Klientel der Kleinstunternehmen ist eine Gesetzlich zu wenig geschützte; leichte Beute für „Arbeitslose Rechtsanwälte“ welche sich auf solche Abmahnungen spezialisiert haben.
Die Reformen gegen den Abmahnmißbrauch wurden bisher zu wenig entschärft; weshalb die Abmahn – Anwaltschaft quasy weiterhin ungebremst fast jeden unerträglichen „Müll“ ohne Rücksicht; weiterhin lustig und sehr kostenintensiv ggü meist hilflosen oder überforderten Kleinstunternehmen für ihr eigenes Portomonaie abmahnend fortführen kann.
Nervige Abmahnungen von Anwälten treffen Kleinunternehmer oft im Online-Handel wegen kleinster Fehler, zielen auf hohe Kosten (Strafen, Schadensersatz) und erzeugen Stress; mit Zeitdruck um die Gegenseite einzuschüchtern.
*ALLEINE HIER* ist der Gesetzgeber bereits mehr als gefordert; denn aus Erfahrung mit Zeitdruck ggü. meiner Seite —> ließ sich die abmahnende Kanzlei auf einmal Zeit. ! ?
Die laut Statistik überproportional notierten „Abmahnungen“ gegenüber Klein- und Kleinstunternehmen; läßt nur den Folgeschluß zu: Das eben gerade diese 1 bis 5 Personen – Betriebe eine „leichte Beute“ für findige, halb-fähige und-/oder -fast Arbeitslose Rechtsanwaltskanzleien sind.
gez. Uwe Hödtke Fest-N- 07-12-2025
auffällige Kanzleien: *manche mit meiner Hochachtung studierten Rechtsanwaltskanzleien sind leider im heutigen Zeitalter eher dem Geldgeist hinterher; als denn dem Rechtlich-/menschlichem.
Vorsicht bei Abmahnvereinen – wehren Sie sich.